Dipl.-Psych. Kirsten Moeller

Kostenerstattung


Gesetzlich Versicherte können im sogenannten Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie beantragen. Diese muss vor Beginn bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Näheres kann in einem ersten Gespräch besprochen werden.

Ratgeber Kostenerstattung (BPtK) zum Download (pdf)