Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte können im sogenannten Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie beantragen. Diese muss vor Beginn bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Näheres kann in einem ersten Gespräch besprochen werden.
Dipl.-Psych. Kirsten Moeller
Gesetzlich Versicherte können im sogenannten Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie beantragen. Diese muss vor Beginn bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Näheres kann in einem ersten Gespräch besprochen werden.